Hinweise zu Angeboten, Besichtigungsterminen und Umzügen
Aufgrund der zunehmend sehr schlechten Zahlungsmoral vieler Kunden, deren Ausmaß inzwischen existenzbedrohende Formen angenommen hat, stelle ich meine Zahlungsbedingungen zum 01.01.2025 wie folgt um:
Vorbesichtigungen:
Vorbesichtigungen bitte nur mit Terminbestätigung am Tag zuvor. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und beraten Sie kompetent bei Ihrem Umzug und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Sollte etwas dazwischenkommen, geben Sie uns bitte dringend 24 h vorher Bescheid, da wir verständlicherweise ungerne umsonst hin- und herfahren. Gerne können wir dann einen Ersatztermin anbieten.
Der Umzug und die Bezahlung:
- Umzüge erfolgen nur noch gegen Barzahlung, spätestens vor Abladung des Umzugsgutes wird das Umzugsentgelt in bar gegen Quittung fällig.
- Die zugehörige Rechnung wird dem Auftraggeber im Nachgang per Mail oder Post zugesandt.
- Wird die Barzahlung vor Abladung verweigert, mache ich vom Pfandrecht Gebrauch und nehme das Umzugsgut mit auf mein Lager. Die Mehrkosten für Einlagerungsarbeiten, Zwischenlagerung und Auslagerungsarbeiten trägt der Auftraggeber. Erfolgt keine Zahlung, wird das Umzugsgut zu Lasten des Auftraggebers entsorgt, verwertbare Dinge verkauft und der Erlös sowie die Entsorgungskosten auf des allfällige Umzugsentgelt und die Lagerkosten angerechnet, übersteigende Beträge werden an den Kunden ausgekehrt.
Umzüge bezahlt von Dritten
- Für alle Umzüge, die von Dritten bezahlt werden gilt, kein Umzug ohne vorherige Kostenübernahmebestätigung durch den jeweiligen Dritten in schriftlicher Form und Versicherung, dass nur an mich nach Einreichung der Rechnung bezahlt wird.
Einlagerungen:
- Für Einlagerungen gilt: Das Lagerentgelt wird jeweils für 6 Monate im voraus in bar bei Einlagerung entrichtet, für die folgenden Monate akzeptiere ich einen Dauerauftrag, wobei das Lagerentgelt jeweils am Monatsletzten des Vormonats einzutreffen hat. Erfolgen die Zahlungen nicht, mache ich vom Pfandrecht Gebrauch, die Entsorgung des eingelagerten Umzugsgutes erfolgt zu Lasten des Lagerkunden, verwertbare Dinge veräussere ich. Der Erlös wird mit den offenen Lagerentgelten und den Entsorgungskosten gegengerechnet, möglich übersteigende Beträge werden an den Kunden ausgekehrt.
Entsorgungen:
- Für Entsorgungen gilt: Mindestens die Hälfte des Angebotspreises ist im vor Beginn der Arbeiten fällig, entweder per Überweisung oder in bar. Trifft keine Zahlung ein, werden die Arbeiten nicht aufgenommen. Den Rest der vereinbarten Summe erhalte ich maximal sieben Kalendertage nach Rechnungsausstellung.
Transporte:
- Bei allen anderen Transporten gilt: Barzahlung bei Abholung der Ware, spätestens aber bei Anlieferung der Ware, jeweils gegen Quittung, die zugehörige Rechnung wird direkt ausgehändigt oder per Mail im Nachgang übersandt.
- Kunden, die Stückguttransporte oder andere Transporte in größerer Zahl beauftragen, können eine Sicherheitsleistung in der Höhe der zu erwartenden Frachtentgelte hinterlegen. Ist das Guthaben aufgebraucht, muss es aufgefüllt werden, bis dahin werden keine Aufträge angenommen oder durchgeführt.
Mahnungen:
Vielen Dank für Ihr Verständnis